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Wir sind auch während der Coronakrise da!

Sind Sie in wirtschaftliche Not geraten aber erhalten keine Sozialhilfe? Haben Sie Probleme mit dem Sozialamt - oder eine Frage zur Sozialhilfe? Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS beantwortet Fragen zur Sozialhilfe - dies kostenlos.

Unsere professionellen Rechstberaterinnen und Berater sind auch aktuell für Sie da - Sie arbeiten im Home Office. Anfragen werden aus der ganzen Deutschschweiz entgegengenommen. Der Erstkontakt erfolgt immer telefonisch.

Das Beratungstelefon 043 540 50 41 ist jeweils zu folgenden Zeiten besetzt:

  • am Montag von 11 bis 14 Uhr
  • am Mittwoch von 9 bis 12 Uhr

Bitte legen Sie relevante Dokumente wie Entscheide und Budgets bereit, damit wir Sie effizient beraten können.


Unsere Jahresversammlung wird verschoben

Am 8. April sollte die Jahresversammlung unseres Vereins Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS stattfinden. Die Einladungen wurden bereits verschickt. Wegen des Coronavirus und den landesweit geltenden Bestimmungen kann der Anlass aber nicht durchgeführt werden. Die Jahresversammlung wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Der neue Termin wird zum gegebenen Zeitpunkt bekanntgegeben. Bleibt alle Gesund! 

Hinweis: Unser Rechtsberatungsstelle ist per Telefon wie gewohnt erreichbar.


Lohneinbusse, Arbeitsverlust? So melden Sie sich bei der Sozialhilfe an

Wenn der Lohn ausbleibt, kann es sein, dass plötzlich Sozialhilfe beantragt werden muss. Niemand muss sich dafür schämen, Sozialhilfe zu beziehen! Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, ist der Staat verpflichtet, Ihnen zu helfen. Dieses Merkblatt gibt einen Überblick darüber, wie man sich bei der Sozialhilfe anmeldet.


Regierung überschreitet eine rote Linie

Der basellandschaftliche Regierungsrat plant, das kantonale Sozialhilfegesetz zu revidieren. Die Unabhängige Fachstelle weist den Entwurf dezidiert zurück. Die Vorlage beinhaltet massive Verschlechterungen für Armutsbetroffene. Diese stehen in keinem Verhältnis zum administrativen Aufwand und weisen keinen Nutzen auf. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die politischen Akteurinnen und Akteure deshalb auf, die Vorlage abzulehnen.


Informationen für Medienschaffende

Hier finden Sie am 10. März ab 11 Uhr weiterführende Unterlagen zur Medienkonferenz und zur Vernehmlassung zur Sozialhilfegesetzrevision Basel-Landschaft (für die einzelnen Dokumente auf den Link klicken).



Jahresversammlung 2020

Wegen der Corona-Epidemie wurde die Jahresversammlung auf unbestimmte Zeit verschoben. Weitere Infos hier.

Jahresversammlung 2020 der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht UFS,
8. April 2020, Gemeinschaftszentrum der ABZ, Seebahnstrasse 201 (Eingang via Kanzleistrasse), 8004 Zürich
19:00 Uhr Jahresversammlung
20:00 Uhr Apéro


Weitere unmenschliche Verschärfung im Kanton Baselland

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft legte am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur geplanten Teilrevision des Sozialhilfegesetzes vor, mit dem von schweizweit geltenden Grundprinzipien der Sozialhilfe auf essentielle Weise abgewichen werden soll. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS und AvenirSocial sind höchst besorgt und appellieren schon heute an Landrat und Regierungsrat, von der Vorlage abzusehen.


UFS-Vertrauensanwalt wird Zürcher Ombudsmann

Der Mitgründer und Vertrauensanwalt der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, Pierre Heusser, wurde am 29. Januar 2020 zum Ombudsmann der Stadt Zürich gewählt. Die UFS freut sich über die Wahl: Der Rechtsschutz der Menschen in der Stadt wird gestärkt. Schweizweit ist der Schutz von Sozialhilfebeziehenden dagegen immer noch ungenügend.



Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5