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Fragen zur Sozialhilfe?
Schwierigkeiten mit dem Sozialamt?
Zu wenig oder keine Sozialhilfe erhalten?

Die UFS beantwortet Fragen zur Sozialhilfe. Anfragen werden aus der ganzen Deutschschweiz entgegengenommen. Der Erstkontakt erfolgt immer telefonisch.

Das Beratungstelefon 043 540 50 41 ist jeweils zu folgenden Zeiten besetzt:

  • am Montag von 11 bis 14 Uhr*
  • am Mittwoch von 9 bis 12 Uhr

Bitte legen Sie relevante Dokumente wie Entscheide und Budgets bereit, damit wir Sie effizient beraten können.

Rechtsberatung in den Kantonen Bern, Baselland und Basel Stadt:

Der Kanton Bern verfügt über zwei Fachstellen, die Sozialhilfebeziehenden eine kostenlose Rechtsberatung anbieten. In den Kantonen Baselland und Basel Stadt hat die Caritas Basel anfangs Jahr eine Rechtsberatung für Sozialhilfebeziehende eröffnet. Die UFS ersucht deshalb Ratsuchende aus den Kantonen Bern, Baselland und Basellstadt, sich direkt an diese zwei Stellen zu wenden:

Kanton Bern

Kantone Baselland und Baselstadt

Anfragen aus dem Kantonen Bern, Baselland und Basel Stadt können nicht geprüft werden. Wir danken für Ihr Verständnis.

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5