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Die UFS berät Menschen bei Fragen zur Sozialhilfe. Ein Erstkontakt ist nur telefonisch möglich.
Das Beratungstelefon ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag: 11:00 bis 14:00
Mittwoch: 09:00 bis 12:00

  • Aufgrund der vielen Anfragen ist das Beratungstelefon leider oft besetzt. Bitte probieren Sie es mehrmals und halten Sie die relevanten Dokumente bereit. Danke!

TELEFONBERATUNG WEGEN TECHNISCHER PROBLEME UNTERBROCHEN

WEGEN TECHNISCHER PROBLEME KANN DIE TELEFONBERATUNG DERZEIT NICHT STATTFINDEN.. UNSERE TECHNIKER SIND DARAN, DIE STÖRUNG ZU BEHEBEN. WIR BITTEN SIE UM ETWAS GEDULD UND ENTSCHULDIGEN UNS FÜR DIE UNANNEHMLICHKEITEN.

IHR UFS-TEAM

Rechtsberatung in den Kantonen Bern, Baselland und Basel Stadt

Die UFS konzentriert ihre Beratungen auf Regionen, in denen keine kostenlose Rechtsberatung für Sozialhilfeempfangende angeboten wird. Im Kanton Bern und in den Kantonen Baselland und Basel Stadt stehen Armutsbetroffenen folgende Fachstellen zu Verfügung:

Kanton Bern

Kantone Baselland und Basel Stadt

Anfragen aus den Kantonen Bern, Baselland und Basel Stadt können deshalb nicht geprüft werden. Wir danken für Ihr Verständnis.

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS
Sihlquai 67
CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41
Fax: 043 544 27 33
info@sozialhilfeberatung.ch
www.sozialhilfeberatung.ch
Postkonto: 60-73033-5
IBAN: CH23 0900 0000 6007 3033 5

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Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5