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Wir haben die Sozialhilfe gefeiert - und das war erst der Anfang

Es war unglaublich am Samtag im Kulturhaus im Royal Baden! Lieben Dank an alle, die mitgeholfen, mitdiskutiert, mitgegessen und mitgetanzt haben. Nur dank euch allen war das Fest möglich. Und das war erst der Beginn: Last uns den Geist und die Kreativität vom Fest nutzen, um die Sozialhilfe sozial zu machen. Dazu brauchen wir eure Mithilfe.


Zugang zum Recht ist gefährdet - es braucht eine staatliche Finanzierung

Medienmitteilung der UFS vom 18.10.2018

Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) bietet in der ganzen Deutschschweiz kostenlose Rechtsberatungen an. Doch die Nachfrage übersteigt die Kapazität. Weil das HEKS seine Rechtsberatung einstellt, spitzt sich die Situation weiter zu.

Das HEKS stellt seine unentgeltliche Rechtsberatung für armutsbetroffene Personen in den Kantonen Aargau und Solothurn per Ende 2018 aus finanziellen Gründen ein. Das ist sehr bedauerlich. Ohne rechtliche Beratung können sich die betroffenen Personen nicht gegen ungerechtfertigte und oft existenzbedrohende Behördenentscheide wehren. Da sie sich keinen Anwalt leisten können, haben sie keinen Zugang zum Rechtssystem. Deshalb sind kostenlose Rechtsberatungen von zentraler Bedeutung.


Wir feiern die Sozialhilfe

Ja, richtig gelesen: die Sozialhilfe feiern! Das hat sie sich redlich verdient. Wir alle können froh sein, dass es die Sozialhilfe gibt. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz.


2.5.2018: Kommt, wir basteln uns eine Sozialpolizei…

… eigentlich müsste es heissen, kommt, wir basteln uns mehrere Sozialpolizeien. Arbeiten doch gegenwärtig Bund, zahlreiche Kantone und mindestens eine Gemeinde an neuen Gesetzen, damit Sozialversicherer und Sozialämter ihre Klienten mit unterschiedlichen Hilfsmitteln verdeckt observieren dürfen. Sozialhilfe- und Sozialversicherungsbeziehende, mit GPS-Trackern, Drohnen etc. ohne richterliche Genehmigung bespitzeln? Angeordnet sowie überwacht von und durch Sozialversicherungen und Sozialämter? Braucht es das wirklich? Wir meinen definitiv nein. Verdeckte Überwachungen gehören zur Aufgabe der «normalen» Polizei.


18.4.2018: GV 2018, Jahresbericht und Veranstaltung

Schon wieder ist ein Jahr vorbei. Am 18.4.2018 um 18:30 Uhr und somit unmittelbar vor der Veranstaltung SKOS-Richtlinien unter Druck: Wieviel braucht ein Mensch zum Leben? findet die 5. Generalversammlung der UFS statt. Alle Mitglieder sind herzlich dazu eingeladen. Die GV findet im Gemeinschaftszentrum der ABZ, Seebahnstrasse 201, 8004 Zürich (Eingang via Kanzleistrasse) statt.


Kassensturzbeitrag vom 20.2.2018: Sozialhilfe-Schock

Am 20.2.2018 berichtete der Kassensturz über eine Gemeinde im Kanton Baselland, die von einer ehemaligen Sozialhilfebezügerinn fast 225'000 Franken zurückfordert. Ein Schock für die 43-jährige Mutter. Die Gemeinde will zudem, dass sie eine Vereinbarung unterzeichnet. Sie soll fast 20 Jahre lang jeden Monat 980 Franken abzahlen. Diese Forderung löst bei der Betroffenen Existenzangst aus. Sie weiss nicht, ob und wie sie die Summe abstottern kann.

Zwischenzeitlich hat sich jetzt der Kanton eingeschaltet. Er will bei den Rückerstattungsbestimmungen über die Bücher gehen. So sollen die persönlichen Umstände, die familiäre Situation oder Kinder in Ausbildung in die Beurteilung mit einbezogen werden. Dieser Fall zeigt: Die Arbeit der UFS wirkt über den Einzelfall hinaus!


Veranstaltungshinweis: SKOS-Richtlinien unter Druck: Wieviel braucht ein Mensch zum Leben?

Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) wurden erstmals 1963 als Empfehlungen zur Angleichung und Standardisierung der kantonalen Fürsorgeregelungen publiziert. Seither haben sie sich zu einem ausführlichen und systematischen Regelwerk entwickelt. Aktuell kommt dieses Regelwerk zunehmend unter Druck: Nachdem die SKOS selbst 2016 die Höhe der Sozialhilfe reduziert hat, ist nun in den Kantonen ein regelrechter «race to the bottom» entbrannt: So erhalten z.B. Sozialhilfebeziehende im Kanton Luzern, die vor dem Sozialhilfebezug nicht mindestens 1.5 Jahre gearbeitet haben, lediglich 85% des in den Richtlinien der SKOS vorgesehenen Grundbedarfs. In Bern stehen generelle Leistungskürzungen zwischen 8% und 30% kurz vor der Umsetzung. Leistungskürzungen werden auch in den Kantonen Aargau und Baselland gefordert.


Verarmt in Pension

Eigentlich sind sie gut qualifiziert und arbeiten wollen sie erst recht – aber viele Menschen über 50 finden keinen Job mehr. Sie landen in der Sozialhilfe. Schlimmer noch: Nach einer überproportional langen Arbeitslosigkeit müssen sie ihr Vermögen aufbrauchen statt zu sparen. So sind tausende schon verarmt, wenn sie pensioniert werden. Am 20.12.2017 hat die Rundschau darüber berichtet.




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