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Stossendes Urteil des Bundesgerichts

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen eine Änderung des Zürcher Sozialhilfegesetzes knapp abgewiesen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS ist besorgt. Sie prüft einen Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.



Podiumsdiskussion 6. November: Was ist eigentlich in der Aargauer Sozialhilfe los?»

In der Aargauer Sozialhilfe läuft derzeit einiges schief:

  • Armutsbetroffene, die auch gegen ihren Willen in Armenhäusern untergebracht werden.
  • Eine Mehrheit im Grossen Rat, die Kürzungen von bis zu 70 Prozent beim Grundbedarf nicht ablehnt.
  • Ein Vorstoss, der Armutsbetroffenen vorschreiben will, wie viele Kinder sie haben sollen.
  • Das höchste kantonale Gericht, das Arme noch ärmer macht.

Nationalrat kommt zur Vernunft

Die Daten von Sozialhilfebeziehenden bleiben besonders schützenswert. Das hat der Nationalrat am Dienstag mit grosser Mehrheit (126 zu 67 Stimmen) beschlossen. Damit hat sich der Rat gegen seine vorberatende Kommission gestellt, die den Datenschutz aufweichen und einen Pranger einführen wollte.



Rechtsstaatlichkeit wird verletzt

Sozialhilfebeziehende können sich immer weniger auf ihre Grundrechte verlassen. Ein neuer, unmenschlicher Vorstoss will die Rechte weiter aushöhlen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS setzt sich für die Rechtsstaatlichkeit ein.





Bundesgericht: Verschärfung im Bereich der Sozialhilfe darf nicht in Kraft treten

Betroffene und zivilgesellschaftliche Organisationen haben im Februar gegen die vom Zürcher Kantonsrat (rechts im Bild das Zürcher Rathaus) beschlossene Verschärfung im Bereich des Sozialhilferechts Einsprache erhoben. In einer Zwischenverfügung hat das Bundesgericht nun die aufschiebende Wirkung verfügt. Die für die Betroffenen einschneidenden Änderungen dürfen deshalb bis auf Weiteres nicht in Kraft gesetzt werden.


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