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Nationalrat kommt zur Vernunft

Die Daten von Sozialhilfebeziehenden bleiben besonders schützenswert. Das hat der Nationalrat am Dienstag mit grosser Mehrheit (126 zu 67 Stimmen) beschlossen. Damit hat sich der Rat gegen seine vorberatende Kommission gestellt, die den Datenschutz aufweichen und einen Pranger einführen wollte.

Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS ist aufgrund des positiven Entscheids erleichtert. Sie hatte sich im Vorfeld für die Aufrechterhaltung des Datenschutzes eingesetzt. Denn die Daten von Sozialhilfebeziehenden sind in der Tat im speziellen Ausmass schützenswert. Die auf Sozialhilfe angewiesenen Personen – ein Drittel davon Kinder und Jugendliche – befinden sich sehr oft in einer ausgesprochenen Notsituation. Der Staat hat die verfassungsmässige Pflicht, die Armutsbetroffene zu unterstützen und schützen. Dazu gehört im speziellen auch ein ausgebauter Datenschutz.

Nun ist es am Ständerat, den besonderen Schutz ebenfalls zu bestätigen.

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