WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.
«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.
Vor einigen Tagen haben die Vereinsmitglieder den Zwischenbericht 2023 vorgefunden, mit dem wir Rechenschaft über unsere Tätigkeit in den ersten Monaten des laufenden Jahres ablegen. Dem Zwischenbericht können Sie …
Die UFS kann Ihre Leistungen für die Sozialhilfebeziehenden und für einen menschenwürdigen Sozialstaat nur dank Ihnen erbringen, liebe Mitglieder des Vereins UFS und liebe Sympathisant:innen. Zwar dürfen wir seit 2021 …
Die Kernaufgabe der UFS ist es, Klient:innen zu ihrem Recht zu verhelfen, damit sie auch erhalten, was ihnen zusteht. Die UFS kann sich jedoch nur dort wirksam für Sozialhilfebeziehende einsetzen, wo diese sich wehren …
Der Urner Regierungsrat will das kantonale Sozialhilfegesetz revidieren. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht kommt nach eingehender Analyse zum Schluss, dass der Entwurf unausgewogen ist. Er ist gegenüber …
Die Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz im System der sozialen Sicherheit. Ihr Ziel ist es, den Armutsbetroffenen ein Leben in Würde unter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, und wieder in eine …
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Gemeinden praktisch freihändig die Observation von Sozialhilfebeziehenden verfügen können. Die UFS hat bereits im Vorfeld der Ratsdebatte …