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Schlussspurt für eine ausgeglichene Jahresrechnung

Die UFS kann Ihre Leistungen für die Sozialhilfebeziehenden und für einen menschenwürdigen Sozialstaat nur dank Ihnen erbringen, liebe Mitglieder des Vereins UFS und liebe Sympathisant:innen. Zwar dürfen wir seit 2021 dank Leistungsverträgen mit Kanton und Stadt Zürich einen Teil unserer Kosten mit öffentlichen Geldern bestreiten. Aber für rund zwei Drittel unserer Aufwendungen sind wir auf Spenden und weitere Zuwendungen angewiesen. Derzeit fehlen der UFS für ein ausgeglichenes Jahresergebnis 2023 noch rund CHF 70 000. Wir freuen uns über jede Spende. Die Kontoangaben finden Sie am Ende dieses Newsletters.

Überlegen Sie sich, mit einem Testament armutsbetroffenen Menschen zu helfen und die Arbeit der UFS zu unterstützen, haben dazu aber noch rechtliche Fragen? Wenden Sie sich bitte in diesem Fall gerne an unseren UFS-Rechtsanwalt lic jur. Tobias Hobi oder MLaw, lic. oec.publ. Zoë von Streng. Sie geben gerne kostenlose Auskunft. Sie erreichen die beiden Fachleute per E-Mail (tobias.hobi@sozialhilfeberatung.ch, zoe.von.streng@sozialhilfeberatung.ch) oder per Telefon 043 540 50 41. Falls der Anruf nicht entgegen genommen werden kann, können Sie gerne eine Sprachnachricht mit Ihrem Anliegen hinterlassen und wir rufen Sie zurück.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung!

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5