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Telefonberatung

Fragen zur Sozialhilfe?
Schwierigkeiten mit dem Sozialamt?
Zu wenig oder keine Sozialhilfe erhalten?

Die UFS beantwortet Fragen zur Sozialhilfe. Anfragen werden aus der ganzen Deutschschweiz entgegengenommen. Der Erstkontakt erfolgt immer telefonisch.

Das Beratungstelefon 043 540 50 41 ist jeweils zu folgenden Zeiten besetzt:

  • am Montag von 11 bis 14 Uhr
  • am Mittwoch von 9 bis 12 Uhr

Zuständigkeitsgebiet

Die UFS bietet ihre unabhängige und unentgeltliche Rechtsberatung ab dem 12. August für Sozialhilfebeziehende aus folgenden Kantonen an: Zürich, Aargau und die Kantone der Ostschweiz. Alle anderen Sozialhilfebeziehenden wenden sich bitte an eine der auf dem Beiblatt aufgeführten Beratungsstellen: "Beratungsstellen_für_Sozialhilfebeziehende".

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5