WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.
«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.
Die UFS unterstützt den Caritas-Appell gegen den Sozialabbau.
«Wer wenig hat, soll weniger bekommen: Die Sozialhilfe wird gekürzt, Prämienverbilligungen für Krankenkassen werden reduziert, Familienergänzun…
Caritas Schweiz hat am 7.11.2016 zusammen mit dem Schweizerischen Roten Kreuz und der Heilsarmee eine Studie präsentiert, die der Frage nachgeht, ob Hilfswerke immer häufiger Aufgaben übernehmen, die eigentlich die …
Die UFS lädt ein zur Diskussionsveranstaltung mit Rechtsanwalt Peter Nideröst
23. November 2016, 19:30 Uhr
Gemeinschaftsraum der ABZ
Seebahnstrasse 201, 8004 Zürich
Eingang via Kanzleistrasse
Eintritt frei – …
Wer im Kanton Bern neu Sozialhilfe bezieht, soll während mindestens drei Monaten automatisch 15% weniger Unterstützung erhalten. Die UFS lehnt die geplanten Änderungen im Sozialhilfegesetz des Kantons Bern klar ab. …
Die SKOS-Richtlinien wandeln sich von wissenschaftlich fundierten Fachrichtlinien zu willkürlich festgelegten politischen Richtlinien. Die jüngste Revision der SKOS-Richtlinien hat für bestimmte Personengruppen eine …
Unter Hilfsmittel findet sich neu das Dokument «Wichtige rechtliche Grundlagen der Sozialhilfe» mit Verweisen zu Rechtsquellen, die für die Sozialhilfe relevant sind.