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Zürich setzt den Kinderzuschlag in der Sozialhilfe um – und wer noch?

Ende Mai beschlossen die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektor:innen SODK den Kinderzuschlag von CHF 50 in der ordentlichen Sozialhilfe.

Unter anderem wurde diese Diskussion über die Erhöhung für Kinder und Jugendliche in der Sozialhilfe ausgelöst durch eine Studie des Büro BASS, die feststellte, dass die aktuellen Leistungen die kindliche Entwicklung nicht ausreichend unterstützen – mit teilweise kostspieligen Konsequenzen.

Der Kanton Zürich hat nun als einziger Kanton (so weit uns bekannt) die Umsetzung dieses Zuschlags angekündigt. Per 1. Januar 2027 werden Kinder und Jugendliche in der ordentlichen Sozialhilfe in Zürich den entsprechenden Zuschlag erhalten.

Das ist ein wichtiger Schritt, den wir sehr begrüssen.

Aber:

  1. Der Zuschlag ist ein Tropfen auf den heissen Stein. Die Leistungen in der Sozialhilfe sind sehr tief bemessen. Zum Vergleich: Eine Familie mit zwei Kindern über 11 Jahren erhält nach Ergänzungsleistungsgesetz monatlich CHF 4386.25 – nach Sozialhilferecht nur CHF 2271, also halb so viel. Und im Kanton Bern wären die Sozialhilfeleistungen beispielsweise trotz dem Zuschlag von CHF 50 immer noch unterhalb dem von der SKOS vorgegebenen Minimum.

  2. Die SKOS-Richtlinien sind nicht verbindlich. Sie sind Empfehlungen mit dem Ziel, zu mehr Harmonisierung in der Sozialhilfe beizutragen – zur Erinnerung: In der Schweiz existieren 26 verschiedene Sozialhilfegesetzgebungen (hallo Föderalismus). Und bis jetzt ist der Kanton Zürich der erste und der einzige Kanton, der diesen Zuschlag umsetzt.

Wenn man sich vor Augen führt, dass ein Drittel der Personen, die Sozialhilfe beziehen, Kinder und Jugendliche sind, dann wird der Zuschlag in der ordentlichen Sozialhilfe umso bedeutender. Gerade im Hinblick auf die kindliche, schulische und psychische Entwicklung von Kindern ist die Unterstützung unglaublich wichtig: Es geht um die Förderung von Bildungschancen und damit um einen fairen Start ins Leben.

Es wäre wünschenswert, wenn auch andere Kantone dem Beispiel Zürichs folgen.

Wichtig zu wissen ist schliesslich, dass der Zuschlag nur die ordentliche Sozialhilfe betrifft. Kinder in der Asylsozialhilfe, mit bis zu 30% tieferen Ansätzen, würden von diesem Zuschlag auch sehr unterstützt werden.

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