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Zürich vereinfacht den Zugang zu den Ergänzungsleistungen – warum das auch für die Sozialhilfe wünschenswert wäre

📑 In unserer Bundesverfassung und den kantonalen Sozialhilfegesetzen ist verankert, dass Menschen in Notlagen Anspruch auf Sozialleistungen wie Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe haben. Trotzdem schätzt das nationale Armutsmonitoring, dass ca. 30 % bis 40 % der Anspruchsberechtigten keine Sozialhilfe beziehen. Bei den Ergänzungsleistungen ist es ebenfalls ein beachtlicher Schätzwert.

➡️ Gründe für einen Nichtbezug sind komplex und ergeben sich oft aus dem Zusammenspiel verschiedener Ebenen. Zum einen spielt es eine Rolle, wie das Leistungssystem aufgebaut ist und wie es vollzogen wird. Hinzu kommt, in welchen Lebenssituationen sich Anspruchsberechtigte befinden und schliesslich wie sich der gesellschaftliche Kontext gestaltet. Befragte geben in verschiedenen Studien an, Sozialleistungen nicht zu kennen, bewusst darauf zu verzichten, weil sie die Beantragung als zu kompliziert oder aufwändig einschätzen oder aber der Bezug von Sozialleistungen stigmatisiert ist. Der hohe Nichtbezug wirft somit einige Fragen auf.

👍 Die Stadt Zürich hat sich dieser Problemlage in Bezug auf die Ergänzungsleistungen angenommen: Anspruchsberechtigte sollen niederschwelliger ihre rechtmässigen Leistungen beziehen können, dabei persönlich unterstützt und beraten werden, ausserdem wird die Informationsarbeit über die Ergänzungsleistungen angekurbelt.

💡 Wir schätzen diese Arbeit sehr und würden es begrüssen, wenn auch der Zugang zur Sozialhilfe vereinfacht würde. Unsere Erfahrung zeigt leider immer wieder, dass Menschen in Notlagen nicht immer offene Türen bei Sozialdiensten vorfinden. Bei mehr als 2000 Gemeinden in der Schweiz treffen wir in unserem Beratungsalltag immer wieder auf solche, die zusätzliche oder künstliche Hürden schaffen, die den Sozialhilfebezug erschweren. Das ist für die Betroffenen und sozialpolitisch sehr problematisch.

🤔 Ein Beispiel aus unserem Beratungsalltag: «Der Klient hat jeden Dienstagmorgen vorbei zukommen, um seinen Grundbedarf auf das Konto überwiesen zu bekommen. Wenn der Klient einmal nicht erscheint, wird die Sozialhilfe per sofort eingestellt und er von der Sozialhilfe abgemeldet.», wie es in einem Schreiben eines Sozialdienstes heisst.

🔑 Uns ist bewusst, dass gerade im Migrationsrechtlichen Kontext weitere Hürden für den Bezug von Sozialhilfe bestehen (bspw. Angst vor Änderung oder Verlust des Aufenthaltsstatus) und dass diese Probleme dringend auf Bundesebene angegangen werden müssten. Trotzdem vertreten wir die Ansicht, dass der Zugang zu den Angeboten der Sozialhilfe grundsätzlich niederschwellig zu gestalten ist, damit Menschen diejenigen Leistungen erhalten, auf die sie einen rechtmässigen Anspruch haben.

Denn, wie auch das Armutsmonitoring feststellt: «Damit armutspolitische Massnahmen die angestrebte Wirkung entfalten können, müssen sie ihre Zielgruppe erreichen.»