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Sozialhilfe nicht senken

Der Bundesrat will die Kantone verpflichten, die Sozialhilfe in gewissen Bereichen zu senken. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS lehnt dies aus fachlichen Gründen entschieden ab. Auch das Vorgehen der Landesregierung irritiert.

Die Leistungen der Sozialhilfe sind in der Schweiz bereits heute so tief, dass das Sozialwerk den verfassungsmässigen Auftrag in mehrfacher Hinsicht nicht mehr erfüllt. Es ist deshalb aus rechtlicher und politischer Sicht problematisch, dass der Bundesrat heute entschieden hat, eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung zu schicken, welche die Kantone verpflichtet, an Menschen ohne CH-, EU- und EFTA-Pass tiefere Sozialhilfeleistungen auszurichten. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS lehnt die Vorlage auch aus weiteren Gründen klar ab. So ist eine kategoriale Ungleichbehandlung von Sozialhilfebeziehenden an sich problematisch. Gleichzeitig wird damit der Grundsatz verletzt, dass die Sozialhilfe eine Bedarfsleistung ist. Letzteres bedeutet, dass die Leistungen am effektiven Lebensbedarf auszurichten sind. Und die Lebenshaltungskosten sind naturgemäss unabhängig vom Pass, über den eine Person verfügt. Die Vorlage des Bundesrates hätte deshalb zur Folge, dass eine gesamte Personengruppe weniger zum Bestreiten ihres Lebens hat, als sie dafür effektiv braucht.

Hier will der Bundesrat plötzlich handeln

Dass der Bundesrat kein Problem darin sieht, die Kantone per Ausländer- und Integrationsgesetz zu Sozialhilfekürzungen zu verpflichten, ist auch unter einem weiteren Gesichtspunkt bemerkenswert. So weigert sich der Bundesrat seit Jahrzehnten mit Verweis auf den Föderalismus, ein Bundesrahmengesetz zu schaffen, das in der Sozialhilfe dringend notwendigen Mindeststandards etabliert und damit flächendeckend für eine verfassungskonforme und menschenwürdige Umsetzung der Sozialhilfe sorgt.

(publiziert: 26. Januar 2022)

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