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Aargau hat Grundlagen für Observationen durch Sozialhilfedetektive geschaffen

Sozialdetektive sind aus Sicht der UFS rechtsstaatlich bedenklich.

Während das Aargauer Kantonsparlament in seiner Sitzung vom 8. Dezember auf die Gewährleistung des Rechtsschutzes von Sozialhilfebeziehenden verzichtet hat, hat die Ratsmehrheit gleichzeitig die Rechte von Sozialhilfebeziehenden weiter ausgehöhlt. Dies etwa, indem die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Sozialdetektiven und Observationen geschaffen wurden.

Observationen durch Sozialdetektive sind aus Sicht der UFS rechtsstaatlich bedenklich. Dies nicht zuletzt  deshalb, weil das Verhältnismässigkeitsprinzip, das Gewaltmonopol der Polizei sowie weitere grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien zu wenig berücksichtigt werden. Beschattungen durch Privatdetektive sind auch deshalb problematisch, weil sie bei den Betroffenen tiefgehende Ängste auslösen können.

Auch wenn Missbrauchsbekämpfung seine Berechtigung hat, dürfen die Relationen nicht verloren gehen. Erhebungen zeigen, dass rund 97 Prozent der Sozialhilfebeziehenden redlich vorgehen und handeln. Armutsbetroffene dürfen auch deshalb nicht generell verdächtigt und stigmatisiert werden.

(Publiziert: 9.12.2020, Bild: Wikipedia)

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