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Solothurner Gesetzesrevision braucht Anpassungen

Die geplante Regelung über die Rückzahlungen von Sozialhilfeleistungen ist aus Sicht der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) rechtsstaatlich problematisch.

Für die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) braucht es bei der geplanten Gesetzesrevision im Kanton Solothurn Anpassungen. Die UFS begrüsst die Vorlage grundsätzlich, weil sie geeignet ist, das Vertrauen in das System der Sozialhilfe zu fördern. Aufgrund ihrer Erfahrungen als landesweit tätige Beratungsstelle steht sie der im Kanton Solothurn geplanten Ausgestaltung aber in einzelnen Punkten kritisch gegenüber. Dies aus folgenden Gründen:

  • Äusserst problematisch ist, dass die Festlegung der Rückerstattungsforderung mittels Vereinbarung erfolgen soll. Sozialhilfebeziehende unterschreiben dabei komplexe Verträge von teilweise sehr grosser Tragweite. Und dies, ohne über das nötige juristische Wisse zu verfügen. Anders als bei einer Verfügung kann eine Vereinbarung nicht angefochten werden – selbst wenn sie unrechtmässig ist. Das verletzt rechtsstaatliche Gebote.
  • Die UFS empfiehlt, dass der Kanton Solothurn die Voraussetzungen für Rückzahlungen klar definiert. Aus ihrer Beratungspraxis in anderen Kantonen weiss die Fachstelle, dass der verwendete Begriff der «günstigen Verhältnisse» zu Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten führt. Deshalb soll er präzisiert werden. Damit eine längerfristige Ablösung von der Sozialhilfe gelingt, ist dabei eine einigermassen grosszügige Regelung sinnvoll. Wird bereits bei vergleichsweise niedrigen Vermögen eine Rückzahlung fällig, destabilisiert dies die betroffenen Personen. Die Folge: familiäre und psychische Probleme. Das ist für die Betroffenen schwierig – auch erhöhen sich die Chancen für einen erneuten Fall in die Sozialhilfe. Damit ist niemandem geholfen.

Die spendenfinanzierte UFS ist die schweizweit einzige auf Sozialhilferecht spezialisierte Beratungsstelle. Sie bietet kostenlose Rechtsberatungen und -begleitungen an.

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