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So können Sozialhilfekürzungen gestoppt werden

Sozialhilfekürzungen stehen in Widerspruch zur Bundesverfassung. Dieser Meinung ist Pascal Coullery - ebenso die Juristinnen und Juristen der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht. Am Mittwoch, dem 10. April, war Coullery bei der UFS an einer öffentlichen Veranstaltung zu Gast. Der Jurist ist ein profunder Kenner des Sozialhilfesystems: Bis 2016 war er Generalsekretär der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern - heute lehrt er an der Berner Fachhochschule für Soziale Arbeit.

Menschen werden zu Objekten degradiert

In einer jüngst publizerten juristischen Studie zeigt er anhand von mehreren Beispielen und Erwägungen auf, weshalb die in manchen Kantonen geplanten Grundbedarfskürzungen nicht rechtmässig sind. In seiner Präsentation legte er dies auch dem Zürcher Publikum schlüssig dar. 

Dass die massiven Kürzungen Grundsätze der Bundesverfassung verletzen, sei juristisch gut herzuleiten, sagte Coullery. So bedinge die Wahrung der Menschenwürde, dass auch Sozialhilfebeziehenden eine soziale Teilhabe ermöglicht werde. Auch dürften Menschen durch ein Gesetz nicht zu einem Objekt degradiert werden. 

Coullery zeigte den Anwesenden Wege auf, wie man das Bundesgericht dazu bringen kann, künftig im Sinne einer lebenswürdigen, nicht diskriminierenden Sozialhilfe zu entscheiden. Der Jurist zeigte aber auch die Unwegbarkeiten auf, welche bei einer solchen Beschwerde ans Bundesgericht weiterhin bestehen.

Angeregte Diskussion

Nach dem Referat folgte eine angeregte rund 45-minütige Publikumsdebatte. Junge Sozialarbeiter, Betroffene und Juristinnen brachten sich ebenso ein wie die Grand Dame der Sozialhilfeforschung, Silvia Staub-Bernasconi. Besten Dank allen, welche die Veranstaltung besucht haben.

In der Publikumsdiskussion ging es - wie zuvor auch im Referant von Coullery - auch um die Definition eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dieses Thema steht im Zentrum der nächsten Publikumsveranstaltung der UFS am 4. Dezember. Im Sall des "Karl der Grosse" in Zürich werden dann unter anderem SP-Stadtrat Raphael Golta und die beiden renommierten WissenschaftlerInnen Gülcan Akkaya und Perter Streckeisen mitdiskutieren. Weitere Informationen folgen zu gegebenem Zeitpunkt.

Die Folien der Präsentation sind hier aufgeschaltet.

Ein auf der Basis der Studie entstandener juristischer Aufsatz von Coullery ist hier zu finden.

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