UFS Logo

Es braucht eine nationale Regelung

Die Berner Kantonsregierung will kein Bundesrahmengesetz für die Sozialhilfe. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS bedauert diesen Entscheid. Denn unter der föderalistischen Organisation der Sozialhilfe leiden die Schwächsten der Gesellschaft.

Der Regierungsrat des Kantons Bern will sich – wie er am Montag bekannt gegeben hat – nicht für ein Bundesrahmengesetz einsetzen. Die Begründung, mit der er eine entsprechende Motion (232-2020) ablehnt, zeigt für die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS exemplarisch, wieso es genau ein solches Bundesrahmengesetz braucht. Es ist eine erstaunliche Verkennung der Tatsachen, wenn der Regierungsrat schreibt, dass sich «das heutige System sehr bewährt» habe und dem «Schutz der Schwächsten in der Gesellschaft, wie es die Präambel der Bundesverfassung vorsieht, im heutigen System der sozialen Sicherung gut Rechnung» getragen werde.

«Wie wir bei der UFS in der Praxis sehen, weist das aktuelle System grosse Mängel auf», sagt UFS-Geschäftsleiter Andreas Hediger. Den verfassungsmässigen Auftrag erfüllt die heutige, föderalistisch organisierte Sozialhilfe nur teilweise. Zwei der Hauptursachen: Die Kantone unterbieten sich in einem unguten Wettbewerb um die tiefsten Sozialhilfeleistungen immer weiter. Und der kommunale Vollzug der Sozialhilfe gleicht vielfach einem Blindflug – dies insbesondere aufgrund des schwachen Rechtsschutzes der Sozialhilfebeziehenden. Die Koordinationsbemühungen der Schweizerischen Sozialhilfekonferenz (Skos) reichen schon länger nicht mehr aus. «Leidtragende sind die Armutsbetroffenen in der Schweiz», sagt Andreas Hediger von der UFS. Auch der gesellschaftliche Zusammenhalt leide darunter.

Soziale Sicherung nicht ausreichend garantiert

Gerade auch die Corona-Krise macht deutlich, dass es eine starke soziale Sicherung und eine starke Sozialhilfe braucht. Die Kantone können oder wollen diese aber nicht ausreichend garantieren. Deshalb braucht es ein Bundesrahmengesetz. Nur so kann eine umfassende und nachhaltige Armutspolitik betrieben werden. Denn aktuell sind die einzelnen Sozialwerke keineswegs so gut aufeinander abgestimmt, wie dies die Berner Regierung glaubt.

(publiziert: 25. Januar 2021)

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5