UFS Logo

Die neue UFS-Anwältin Rausan Noori stellt sich vor

Die Nachfrage nach Rechtsberatungen in der Sozialhilfe übersteigt das Angebot noch immer bei Weitem. Die UFS baut ihr Angebot deshalb schrittweise aus. Die Rechtsanwältin Rausan Noori verstärkt das Team. Im Interview stellt sie sich vor.

Rausan, seit Kurzem bist du als Anwältin für die UFS tätig. Was sind deine Aufgaben?
Das ist eine gute Frage! Denn wir alle bei der UFS sind in vielen Bereichen tätig: in der telefonischen Beratung, bei der aussergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung oder in der Öffentlichkeitsarbeit. Hauptsächlich werde ich bei der UFS aber prozessieren, das heisst Sozialhilfebeziehende in ihren Auseinandersetzungen mit den Behörden vertreten.

Was ist deine Motivation, als Anwältin zu arbeiten?
So plump das tönen mag: Meine rein intrinsische Motivation ist die Bekämpfung von Ungerechtigkeiten, die durch unser System produziert werden. Wenn es bei den staatlichen Strukturen hapert, werden Missstände en masse produziert. Gegen diese möchte ich mich einsetzen. Was die UFS von anderen Organisationen unterscheidet: Sie bringt diese Missstände dezidiert ans Licht, besonders wenn diese systematischen sind. Die Organisation setzt sich mit vielen Einzelfällen auseinander. So kann sie auch feststellen, wenn Einzelfälle die Regel werden - und wird dann aktiv.

Wie schätzt du den Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein?
Meine ersten Feststellungen decken sich mit meinen bisherigen Erfahrungen: Der Zugang von Armutsbetroffenen zum Recht ist gering bis inexistent. Dabei bräuchte es gerade hier einen starken Rechtsschutz, weil sich die Betroffenen in einer sehr schwierigen Situation befinden und deshalb besonderen Schutz bedürfen.

Weshalb braucht es die UFS aus deiner Sicht?
Genau wegen dem, was ich eben schilderte. Die UFS schafft einen Rechtszugang für Sozialhilfebeziehende, die sonst keine Rechtsberatung, geschweige denn eine Rechtsvertretung erhalten würden. Es gibt in der Schweiz noch immer viel zu wenig Angebote, die eine spezialisierte Rechtsberatung und
-vertretung im Sozialhilferecht anbieten. Und auch für Rechtsanwält*innen ist es besonders schwierig, sich ein fundiertes angewandtes Wissen in für Armutsbetroffene relevanten Rechtsgebieten zu sammeln. Dies, weil sich die betroffenen Personen wie erwähnt gar keine Anwält*Innen leisten können. Aus meiner Sicht ist aber eine umfangreiche Praxiserfahrung das A und O, um die Rechte der Betroffenen auch effektiv verteidigen zu können. Auch dies motiviert mich für mein Engagement bei der UFS.

Neben deiner Tätigkeit für die UFS setzt du dich auch für verschuldete Personen ein.
Genau. Ich arbeitete ursprünglich in der Finanzbranche. Vor sechs Jahren machte ich dann aber die Verteidigung der Interessen von überschuldeten Personen zu meinem Fachgebiet. Erst war ich bei einer NGO tätig - nun führe ich dieses Engagement neben meiner Tätigkeit bei der UFS (Anm. Rausan Noori ist bei der UFS mit einem 40-Prozent-Pensum tätig) als selbstständige Rechtsanwältin fort. Zum Thema Schulden unterrichte ich an Fachhochschulen und schreibe Publikationen. Aus meiner Sicht überschneiden sich die Probleme im Umgang mit Überschuldeten und mit Sozialhilfebeziehenden sehr stark. Auch deswegen freue ich mich, meine Erfahrungen in diesen beiden Gebieten zusammenbringen zu können.

(publiziert: 2. Juni 2021, Interview: bwg)

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5