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Nein zur Durchsetzungsinitiative

Die UFS ist Mitglied des NGO-Komitees gegen die Durchsetzungsinitiative: Rechtsstaatlichkeit, Gewaltentrennung und die Menschenrechtskonvention sind Errungenschaften, für die die UFS einsteht.

Der neue Tatbestand des Sozialmissbrauchs ist erfüllt, wenn jemand «für sich oder andere durch unwahre oder unvollständige Angaben, durch Verschweigen wesentlicher Tatsachen oder in anderer Weise Leistungen (...) unrechtmässig erwirkt oder zu erwirken versucht» (https://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis433t.html).

Wenn die Durchsetzungsinitiative angenommen wird, muss ausnahmslos jede ausländische Person, die nur schon CHF 300.- zuviel Sozialhilfe erhalten hat und damit Sozialmissbrauch begeht, rigoros ausgeschafft werden.

Es gibt in der Durchsetzungsinitiative keine Ausnahme für Secondas oder Secondos. Oft wird ihnen derzeit spöttisch geraten, sie sollen sich eben einbürgern lassen, doch eine Person ohne schweizerische Staatsbürgerschaft die Sozialhilfe bezieht, wird im Kanton Zürich nicht eingebürgert (http://www.gaz.zh.ch/internet/justiz_inneres/gaz/de/einbuergerungen/ord_einbuergerung/voraussetzungen.html).

Wir machen uns stark für eine Ablehnung der Durchsetzungsinitiative - zum Schutz von Sozialhilfebeziehenden - und verweisen an dieser Stelle auch auf das empfehlenswerte Positionspapier der SKOS: http://skos.ch/fileadmin/user_upload/public/pdf/grundlagen_und_positionen/positionen/2016_Positionspapier_Durchsetzungsinitiative_d.pdf

Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
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