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Wohnen mit Sozialhilfe - drei Massnahmen für mehr Sicherheit beim Wohnen

Die Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz im System der sozialen Sicherheit. Ihr Ziel ist es, den Armutsbetroffenen ein Leben in Würde unter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, und wieder in eine finanzielle Selbständigkeit zurückzufinden. Ein wesentlicher Faktor, um dieses Ziel zu erreichen, ist eine angemessene und sichere Wohnmöglichkeit. Dieses Ziel ist in der gegenwärtigen Situation für eine steigende Zahl von Sozialhilfeempfangenden in Frage gestellt oder sogar unerreichbar. Die Gründe dafür liegen auf der Hand und sind bekannt.

  • Der Wohnungsmarkt ist ausgetrocknet. Günstiger Wohnraum ist Mangelware, was nicht nur bei Armutsbetroffenen, sondern bis weit in den Mittelstand zu Sorgen Anlass gibt.
  • Die Nebenkosten steigen. Auch das führt direkt zu höheren Ausgaben für das Wohnen.
  • Und schliesslich ist der Referenzzinssatz anfangs Juni um 0.25 Prozentpunkte gestiegen, was zu Erhöhungen des Mietzinses führen kann. Weitere Erhöhungen des Referenzzinssatzes per Ende 2023 erachten viele Fachleute als wahrscheinlich. Viele Vermieter:innen werden die Gelegenheit beim Schopf packen, und die Mieten anheben.

Expert:innen rechnen mit Mietzinssteigerungen von 4 bis 4,5 Prozent im laufenden Jahr und höheren Nebenkosten für Heizung, Warmwasser und Elektrizität von 60 bis 80 Prozent. Die Preisspirale dürfte sich auch 2024 weiter drehen.

In Ihrem Beratungsalltag erfahren die Rechtsberater:innen der UFS wie schwierig und herausfordernd die Situation für viele Sozialhilfeempfangende gerade im Bereich Wohnen sind. Die UFS fordert deshalb die kantonalen und kommunalen Sozialdienste auf, verschiedene Massnahmen umzusetzen, die den hohen Druck auf Sozialhilfeempfangende lindern. Dazu muss nichts Neues erfunden werden. Es gilt einfach, die SKOS-Richtlinien konsequent anzuwenden und auf neue Situationen rasch und angemessen zu reagieren.


Fehlerhafte und unnötige Rechtsgrundlage für die Observation von Sozialhilfeempfangenden im Kanton Aargau

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Gemeinden praktisch freihändig die Observation von Sozialhilfebeziehenden verfügen können. Die UFS hat bereits im Vorfeld der Ratsdebatte diese Rechtsgrundlage zur Ablehnung empfohlen – leider erfolglos. Die ganze Medienmitteilung lesen Sie hier: Medienmitteilung_Observation_Sozhialhilfeempfangende_Kt.Aargau



Ein schönes Jubiläum, ein tolles Fest und super Gäste

Wir geben es gerne zu: Wir vom UFS-Team haben die Jubiläumsveranstaltungen genossen – vom Tag der offenen Tür am 6. Dezember 2022 über den Beratungsnachmittag am 20. März 2023 in Baden und natürlich bis zum schönen Fest «Sozialhilfe geht Baden II» im Royal mit der Podiumsdiskussion «Die Zukunft der Sozialhilfe», der musikalischen Satyre mit Che Guitarra und dem Superkonzert der baskischen Band La Topadora. Die vielen Gäste, die wir am Fest begrüssen durften, verbunden mit zahlreichen spannenden Gesprächen haben uns einmal mehr bestätigt, dass die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht von einer starken Gemeinschaft getragen wird. Dafür danken wir Ihnen aus vollem Herzen. Wir freuen uns darauf, uns zusammen mit Ihnen auch in den nächsten 10 Jahren und hoffentlich darüber hinaus für die Armutsbetroffenen zu engangieren. Damit das, was in der Präambel der schweizerischen Verfassung festgehalten ist, endlich zum Tragen kommt: «...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen.»

Lassen Sie das Fest «Sozialhilfe geht Baden II» in unserer Gallerie nochmals Revue passieren: Fotos Sozialhilfe geht Baden


Überflüssig, teuer, kontraproduktiv und juristisch nicht haltbar

Die Junge SVP des Kantons Aargau (JSVP Aargau) sammelt seit dem 1. April 2023 Unterschriften für die Initiative «Arbeit muss sich lohnen». Die JSVP will, dass Armutsbetroffenen, die länger als zwei Jahre Sozialhilfe beziehen, der Grundbedarf generell um 5 Prozent gekürzt wird. Diese Initiative ist aus Sicht des Netzwerks Sozialer Aargau, der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht UFS und AvenirSocial überflüssig, teuer, kontraproduktiv und juristisch nicht haltbar. Ein Beispiel aus Baselland zeigt bereits heute, wie eine solche Regel Sozialhilfeempfangenden übel mitspielen kann.


«Sozialhilfe geht Baden II»

Visionen, Musik, Satire und feines Essen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS lädt zum grossen Fest «Sozialhilfe geht Baden II» ein. An der Podiumsdiskussion mit hochkarätigen Gästen werden Visionen für die Sozialhilfe entwickelt. Che Guitarra sorgt mit seiner musikalischen Satire für beste Unterhaltung. La Topadora begeistern mit ihrer Musik und dazwischen ist für das leibliche Wohl gesorgt. Selbstverständlich fehlen weder die beste Bar des Aargaus noch die Afterparty mit Radio Rebelde Soundsystema. Der Eintritt ist frei. Den Programmflyer finden Sie hier: Flyer_Sozialhilfe_geht_Baden

Wann und Wo:

Samstag, 25. März 2023, ab 16.00 Uhr
im Kino Royal, Baden


Rechtsberatung vor Ort in Baden

Die Rechtsberatung für Sozialhilfeempfangende konzentriert sich in der Regel auf telefonische Beratungen. Im Rahmen der 10-Jahr-Feierlichkeiten der UFS machen die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater für einmal eine Ausnahme. Sie dislozieren nach Baden und empfangen ratsuchende Armutsbetroffene direkt vor Ort zu einer persönlichen Beratung:

  • Montag, 20. März 2023, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
  • Caritas Aargau, Bahnhofplatz 1, 5400 Baden

Ratsuchende müssen sich nicht anmelden. Es lohnt sich aber, rechtzeitig vor Ort zu sein, da sich möglicherweise viele Armutsbetroffene für eine Rechtsberatung einfinden. Achtung: Die Rechtsberater:innen der UFS fokussieren ausschliesslich auf Fragestellungen rund um das Sozialhilferecht.

Tobias Hobi, Zoë von Streng, Nicole Hauptlin und Kathrin Haselbach freuen sich auf viele spannende Anfragen und sind zuversichtlich, in vielen Fällen weiterhelfen zu können.


Ein ereignisreiches Jubiläumsjahr 2022

Mit dem JAHRESBERICHT 2022 und dem FINANZBERICHT 2022 legen wir Rechenschaft darüber ab, was wir im letzten Jahr geleistet und wie wir die Finanzmittel eingesetzt haben. Es ist uns ein grosses Anliegen, dass wir unsere Tätigkeit gegenüber der Öffentlichkeit und namentlich gegenüber allen Spender:innen und Vertragspartner:innen transparent aufzeigen und unsere Kernanliegen sichtbar machen.


Wohnen mit Sozialhilfe - 2023 wird es besonders eng!

Eine sichere und angemessene Wohnunterkunft ist die wichtigste Voraussetzung für Sozialhilfeempfangende, um einen Ausweg aus der Armut zu finden und in der Gesellschaft wieder Fuss zu fassen. Aber das ist keine Selbstverständlichkeit. In den meisten Städten und Gemeinden der Schweiz sind bezahlbare Wohnungen ein knappes Gut. Das gilt nicht nur für Armutsbetroffene, sondern auch für Personen und Familien bis weit in den Mittelstand hinein. Sozialhilfeempfangende aber sind vom knappen Wohnungsangebot besonders betroffen.

Im Jahr 2023 werden die Wohnkosten deutlich steigen – nicht nur wegen den höheren Nebenkosten. Das ohnehin rare Gut «Günstige Wohnung» wird noch seltener. Mit einer Reihe von Newslettern beleuchtet die UFS die Herausforderung «Wohnen mit Sozialhilfe» mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Die UFS will damit dazu beitragen, dass das Thema stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rückt.

  • Die Newsletter mit Schwerpunkt «Wohnen» werden von der Glückskette finanziell unterstützt. Dafür bedanken wir uns herzlich



Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5