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UFS-Zwischenbericht 2023

Vor einigen Tagen haben die Vereinsmitglieder den Zwischenbericht 2023 vorgefunden, mit dem wir Rechenschaft über unsere Tätigkeit in den ersten Monaten des laufenden Jahres ablegen. Dem Zwischenbericht können Sie entnehmen, wie sich unsere Arbeit in den vergangenen Monate gestaltet hat, welches unsere zentralen Forderungen für eine menschenwürdige Sozialhilfe sind und wo wir Erfolge verzeichnen konnten resp. Enttäuschungen hinnehmen mussten. Haben Sie den Zwischenbericht 2023 nicht mehr zur Hand oder sind nicht Mitglied unseres Vereins? Dann können Sie den Zwischenbericht hier downloaden: UFS-Zwischenbericht 2023


Schlussspurt für eine ausgeglichene Jahresrechnung

Die UFS kann Ihre Leistungen für die Sozialhilfebeziehenden und für einen menschenwürdigen Sozialstaat nur dank Ihnen erbringen, liebe Mitglieder des Vereins UFS und liebe Sympathisant:innen. Zwar dürfen wir seit 2021 dank Leistungsverträgen mit Kanton und Stadt Zürich einen Teil unserer Kosten mit öffentlichen Geldern bestreiten. Aber für rund zwei Drittel unserer Aufwendungen sind wir auf Spenden und weitere Zuwendungen angewiesen. Derzeit fehlen der UFS für ein ausgeglichenes Jahresergebnis 2023 noch rund CHF 70 000. Wir freuen uns über jede Spende. Die Kontoangaben finden Sie am Ende dieses Newsletters.

Überlegen Sie sich, mit einem Testament armutsbetroffenen Menschen zu helfen und die Arbeit der UFS zu unterstützen, haben dazu aber noch rechtliche Fragen? Wenden Sie sich bitte in diesem Fall gerne an unseren UFS-Rechtsanwalt lic jur. Tobias Hobi oder MLaw, lic. oec.publ. Zoë von Streng. Sie geben gerne kostenlose Auskunft. Sie erreichen die beiden Fachleute per E-Mail (tobias.hobi@sozialhilfeberatung.ch, zoe.von.streng@sozialhilfeberatung.ch) oder per Telefon 043 540 50 41. Falls der Anruf nicht entgegen genommen werden kann, können Sie gerne eine Sprachnachricht mit Ihrem Anliegen hinterlassen und wir rufen Sie zurück.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung!


Kämpfen lohnt sich – aber es braucht dazu mehr Unterstützung

Die Kernaufgabe der UFS ist es, Klient:innen zu ihrem Recht zu verhelfen, damit sie auch erhalten, was ihnen zusteht. Die UFS kann sich jedoch nur dort wirksam für Sozialhilfebeziehende einsetzen, wo diese sich wehren und Hilfe bei der UFS holen. Etwa die Hälfte der Anfragen kann die UFS aus Kapazitätsgründen nicht bearbeiten. Und eine unbekannte, aber sicherlich erhebliche Zahl von Sozialhilfebeziehenden akzeptieren die Entscheide der Sozialbehörde einfach und hinterfragen diese nicht. Nicht selten werden die einen wie die anderen deshalb um die ihnen zustehenden Rechte geprellt. Ein deutlicher Ausbau der unentgeltlichen Rechtsberatung ist dringend notwendig. Lesen Sie hier ein exemplarisches Fallbeispiel.


Unausgewogene Revision des Urner Sozialhilfegesetzes

Der Urner Regierungsrat will das kantonale Sozialhilfegesetz revidieren. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht kommt nach eingehender Analyse zum Schluss, dass der Entwurf unausgewogen ist. Er ist gegenüber dem geltenden Gesetz unpräziser und beinhaltet viele und weitreichende Verschlechterungen für Armutsbetroffene.


Wohnen mit Sozialhilfe - drei Massnahmen für mehr Sicherheit beim Wohnen

Die Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz im System der sozialen Sicherheit. Ihr Ziel ist es, den Armutsbetroffenen ein Leben in Würde unter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, und wieder in eine finanzielle Selbständigkeit zurückzufinden. Ein wesentlicher Faktor, um dieses Ziel zu erreichen, ist eine angemessene und sichere Wohnmöglichkeit. Dieses Ziel ist in der gegenwärtigen Situation für eine steigende Zahl von Sozialhilfeempfangenden in Frage gestellt oder sogar unerreichbar. Die Gründe dafür liegen auf der Hand und sind bekannt.

  • Der Wohnungsmarkt ist ausgetrocknet. Günstiger Wohnraum ist Mangelware, was nicht nur bei Armutsbetroffenen, sondern bis weit in den Mittelstand zu Sorgen Anlass gibt.
  • Die Nebenkosten steigen. Auch das führt direkt zu höheren Ausgaben für das Wohnen.
  • Und schliesslich ist der Referenzzinssatz anfangs Juni um 0.25 Prozentpunkte gestiegen, was zu Erhöhungen des Mietzinses führen kann. Weitere Erhöhungen des Referenzzinssatzes per Ende 2023 erachten viele Fachleute als wahrscheinlich. Viele Vermieter:innen werden die Gelegenheit beim Schopf packen, und die Mieten anheben.

Expert:innen rechnen mit Mietzinssteigerungen von 4 bis 4,5 Prozent im laufenden Jahr und höheren Nebenkosten für Heizung, Warmwasser und Elektrizität von 60 bis 80 Prozent. Die Preisspirale dürfte sich auch 2024 weiter drehen.

In Ihrem Beratungsalltag erfahren die Rechtsberater:innen der UFS wie schwierig und herausfordernd die Situation für viele Sozialhilfeempfangende gerade im Bereich Wohnen sind. Die UFS fordert deshalb die kantonalen und kommunalen Sozialdienste auf, verschiedene Massnahmen umzusetzen, die den hohen Druck auf Sozialhilfeempfangende lindern. Dazu muss nichts Neues erfunden werden. Es gilt einfach, die SKOS-Richtlinien konsequent anzuwenden und auf neue Situationen rasch und angemessen zu reagieren.


Fehlerhafte und unnötige Rechtsgrundlage für die Observation von Sozialhilfeempfangenden im Kanton Aargau

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass Gemeinden praktisch freihändig die Observation von Sozialhilfebeziehenden verfügen können. Die UFS hat bereits im Vorfeld der Ratsdebatte diese Rechtsgrundlage zur Ablehnung empfohlen – leider erfolglos. Die ganze Medienmitteilung lesen Sie hier: Medienmitteilung_Observation_Sozhialhilfeempfangende_Kt.Aargau



Ein schönes Jubiläum, ein tolles Fest und super Gäste

Wir geben es gerne zu: Wir vom UFS-Team haben die Jubiläumsveranstaltungen genossen – vom Tag der offenen Tür am 6. Dezember 2022 über den Beratungsnachmittag am 20. März 2023 in Baden und natürlich bis zum schönen Fest «Sozialhilfe geht Baden II» im Royal mit der Podiumsdiskussion «Die Zukunft der Sozialhilfe», der musikalischen Satyre mit Che Guitarra und dem Superkonzert der baskischen Band La Topadora. Die vielen Gäste, die wir am Fest begrüssen durften, verbunden mit zahlreichen spannenden Gesprächen haben uns einmal mehr bestätigt, dass die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht von einer starken Gemeinschaft getragen wird. Dafür danken wir Ihnen aus vollem Herzen. Wir freuen uns darauf, uns zusammen mit Ihnen auch in den nächsten 10 Jahren und hoffentlich darüber hinaus für die Armutsbetroffenen zu engangieren. Damit das, was in der Präambel der schweizerischen Verfassung festgehalten ist, endlich zum Tragen kommt: «...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen.»

Lassen Sie das Fest «Sozialhilfe geht Baden II» in unserer Gallerie nochmals Revue passieren: Fotos Sozialhilfe geht Baden


Überflüssig, teuer, kontraproduktiv und juristisch nicht haltbar

Die Junge SVP des Kantons Aargau (JSVP Aargau) sammelt seit dem 1. April 2023 Unterschriften für die Initiative «Arbeit muss sich lohnen». Die JSVP will, dass Armutsbetroffenen, die länger als zwei Jahre Sozialhilfe beziehen, der Grundbedarf generell um 5 Prozent gekürzt wird. Diese Initiative ist aus Sicht des Netzwerks Sozialer Aargau, der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht UFS und AvenirSocial überflüssig, teuer, kontraproduktiv und juristisch nicht haltbar. Ein Beispiel aus Baselland zeigt bereits heute, wie eine solche Regel Sozialhilfeempfangenden übel mitspielen kann.


«Sozialhilfe geht Baden II»

Visionen, Musik, Satire und feines Essen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS lädt zum grossen Fest «Sozialhilfe geht Baden II» ein. An der Podiumsdiskussion mit hochkarätigen Gästen werden Visionen für die Sozialhilfe entwickelt. Che Guitarra sorgt mit seiner musikalischen Satire für beste Unterhaltung. La Topadora begeistern mit ihrer Musik und dazwischen ist für das leibliche Wohl gesorgt. Selbstverständlich fehlen weder die beste Bar des Aargaus noch die Afterparty mit Radio Rebelde Soundsystema. Der Eintritt ist frei. Den Programmflyer finden Sie hier: Flyer_Sozialhilfe_geht_Baden

Wann und Wo:

Samstag, 25. März 2023, ab 16.00 Uhr
im Kino Royal, Baden


Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS:: Sihlquai 67 :: CH-8005 Zürich
Telefon: 043 540 50 41 :: Fax: 043 544 27 33 :: Email: info@sozialhilfeberatung.ch :: Konto IBAN CH23 0900 0000 6007 3033 5