WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.
«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.
Aufgrund der ständig wachsenden Nachfrage suchen wir als Verstärkung für unser Rechtsberatungsteam eine Anwältin oder einen Anwalt (m/w/d).
Du bist Anwältin oder Anwalt* und willst dich für die Rechte von …
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Sozialdetektive sind aus Sicht der UFS rechtsstaatlich bedenklich.
Während das Aargauer Kantonsparlament in seiner Sitzung vom 8. Dezember auf die Gewährleistung des Rechtsschutzes von Sozialhilfebeziehenden …
Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS kritisiert den heutigen Entscheid des aargauischen Grossen Rats, keine rechtlichen Grundlagen für die Finanzierung von Rechtsberatungsstellen für Sozialhilfebeziehende …
Manche Gemeinden verlangen von Sozialhilfebeziehenden, die Pensionskassenguthaben zu beziehen und damit Sozialhilfegelder zurückzubezahlen. Das Schweizer Radio und Fernsehen berichtet nun ausführlich über diese …
Das Sozialdepartement der Stadt Zürich leistet neu einen finanziellen Beitrag an die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS, die Armutsbetroffenen kostenlose spezialisierte Rechtsberatung bietet.
In der …