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WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.


Rechtsstaatlichkeit wird verletzt

Sozialhilfebeziehende können sich immer weniger auf ihre Grundrechte verlassen. Ein neuer, unmenschlicher Vorstoss will die Rechte weiter aushöhlen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS setzt sich für die …


Die UFS startet eine Kampagne: www.armenhaeuser-nein.ch

Armutsbetroffene können in Heimen untergebracht werden – auch gegen ihren Willen. Was verstörend und unglaublich tönt, ist im Kanton Aargau seit dem 1. März bittere Realität. Der Regierungsrat hat eine entsprechende …





So können Sozialhilfekürzungen gestoppt werden

Sozialhilfekürzungen stehen in Widerspruch zur Bundesverfassung. Dieser Meinung ist Pascal Coullery - ebenso die Juristinnen und Juristen der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht. Am Mittwoch, dem 10. April, war …


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