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WIR SETZEN UNS FÜR DIE RECHTE VON SOZIALHILFEBEZIEHENDEN EIN.

«...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen» heisst es in unserer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS macht sich für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes stark: Seit 10 Jahren setzt sich die UFS für einen wirkungsvollen Rechtsschutz in der Sozialhilfe ein.



Stossendes Urteil des Bundesgerichts

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen eine Änderung des Zürcher Sozialhilfegesetzes knapp abgewiesen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS ist besorgt. Sie prüft einen Weiterzug an den Europäischen …




Nationalrat kommt zur Vernunft

Die Daten von Sozialhilfebeziehenden bleiben besonders schützenswert. Das hat der Nationalrat am Dienstag mit grosser Mehrheit (126 zu 67 Stimmen) beschlossen. Damit hat sich der Rat gegen seine vorberatende Kommission …



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